Anmeldung als Mitglied

Auszug aus den Satzungen:

Die Mitgliedschaft in den Abteilungen des TV Horst-Emscher 1892 e.V. zieht automatisch die Mitgliedschaft in den Fachverbänden nach sich, in denen die Abteilungen Mitglied sind.

Aufnahmefähig sind alle Personen, gegen die aus Vereinsgründen keine Bedenken bestehen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand.

Die Höhe der Aufnahmegebühr und der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Jahresende erfolgen. Kündigungen können nur akzeptiert werden, wenn diese zum 01.12. eines Jahres schriftlich dem Vorstand vorliegen.

Beiträge sind in voller Höhe bis zum Ende des Jahres der Mitgliedschaft zu entrichten.

Hinweise zum Bank-Einzugsverfahren:

Die Beiträge werden wie folgt eingezogen:
Jährliche Zahlung: 15.01.
Halbjährliche Zahlung: 15.01. u. 15.07.

www.tvhorst.de 

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,- € und wird mit dem 1. Beitrag erhoben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich ___________ € Die Beitragsberechnung erfolgt automatisch, in Abhängigkeit von Alter / Status.